Berlin – Erstes Urteil im Dauerstreit zwischen dem Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) und Patricia Schlesinger (64): Der ARD-Sender muss seiner Ex-Intendantin eine Mega-Rente von 18.384 Euro zahlen – aber nur für einen Monat. Das entschied am Mittwoch das Berliner Landgericht.
Auch interessant
Anzeige
Auch interessant
Anzeige
Schlesinger, im Gerichtssaal nicht dabei, hatte den RBB auf Zahlung des sogenannten Ruhegelds für Januar 2023 verklagt. Offen ist, wie es mit ihren weiteren Ansprüchen aussieht – dafür müsste sie erneut klagen.
Im Gegenzug hatte der Sender eine Millionensumme als Schadenersatz gefordert. Nun entschied das Gericht: Zunächst soll die Ex-RBB-Chefin für Reisen und Dienstwagen rund 24.000 Euro zurückzahlen. Allerdings ließ der Richter durchblicken, dass wohl weitere Schadenersatzsummen u.a. für ungerechtfertigte Bonuszahlungen fällig werden.
Hintergrund: Schlesinger war einst eines der bekanntesten Gesichter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Heute steht ihr Name für einen beispiellosen Skandal um Misswirtschaft auf Kosten der Beitragszahler. Champagner-Dinner, Boni-Exzesse und ein ruinöses Mega-Bauprojekt (geschätzte Kosten: 311 Millionen Euro) inklusive.
Lesen Sie auch
Der RBB feuerte Schlesinger im August 2022 fristlos. Seitdem streiten beiden Seiten ums Geld, aber auch um das Ansehen der Ex-Senderchefin. Sie sei „extrem stigmatisiert“ worden, sagte ihr Anwalt beim Prozessauftakt im Januar.
Damals forderte das Gericht die Parteien zu Vergleichsgesprächen auf. Doch: Zwei mehrstündige Verhandlungsrunden endeten seitdem „ergebnislos“, so der RBB. Schlesinger-Anwalt Thomas Wahlig hatte für einen Vergleich angeboten, dass die frühere Top-Journalistin auf Ruhegelder in Höhe von 305.000 Euro verzichten könnte.
So kam es am Mittwoch zum Wiedersehen vor der 105. Zivilkammer des Landgerichts Berlin. Nach BILD-Informationen schielte man beim RBB bereits vor dem Urteil auf die nächste Instanz.
Schlesinger mit den besseren Karten
Denn: Der erste Auftritt vor Gericht hätte für die Ex-Intendantin kaum besser verlaufen können. Der Vorsitzende Richter Thomas Markfort zerpflückte im Januar die Argumente des Senders. Er sagte: „Die Tendenz ist so, dass das Prozessrisiko eher aufseiten der Beklagten ist.“ Im Klartext: Schlesinger hat die besseren Karten.
Laut ihres Vertrags stünden Schlesinger als Ruhegeld monatlich 18.384 Euro zu, schon vor dem Rentenalter, lebenslang. Die RBB-Juristen halten diese Ansprüche heute für sittenwidrig. In einer Widerklage machen sie die Managerin für Millionenschäden verantwortlich. Zuletzt hat der Sender seine Forderungen sogar erhöht – von rund neun auf 13,7 Millionen Euro. Im Fokus: das gestoppte Prestigeprojekt eines „Digitalen Medienhauses“.
Unabhängig von diesem Rechtsstreit läuft in der RBB-Affäre weiterhin ein Strafverfahren gegen Schlesinger. Der Vorwurf: schwere Untreue. Ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft Berlin auf BILD-Anfrage: „Die Ermittlungen dauern an.“