Patricia Schlesinger bekommt Ruhegeld, muss dem RBB aber Schadenersatz zahlen

Der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) muss der ehemaligen, fristlos gekündigten Intendantin Patricia Schlesinger das von ihr geforderte monatliches „Ruhegeld“ von rund 18.300 Euro zunächst nur für einen Monat zahlen. Dies hat das Landgericht Berlin am Mittwoch in einem von Schlesinger angestrengten Zivilprozess entschieden. Wie mit weiteren Ruhegeldansprüchen Schlesingers umgegangen werden soll, bleibt noch offen (Az. 105 O 6/23).

Umgekehrt muss Schlesinger dem RBB Schadenersatz in noch unbekannter Höhe zahlen. Schadenersatzforderungen des Senders gegen die Ex-Intendantin mit Blick auf Bonus-Zahlungen und die umstrittene ARD-Zulage seien dem Grunde nach gerechtfertigt, hieß es bei der Urteilsverkündung. Der Betrag müsse jedoch noch festgelegt werden. Der Sender hatte in diesem Zusammenhang 1,7 Millionen und 88.000 Euro von Schlesinger gefordert. Das Gericht entschied zudem, dass Schlesinger im Zusammenhang mit Reisekosten rund 24.000 Euro an den RBB zahlen muss. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Wie mit weiteren Ruhegeldansprüchen Schlesingers umgegangen werden soll, bleibt noch offen. Gerichtssprecherin Paula Riester betonte nach der Urteilsverkündung, die Ex-Intendantin habe zunächst nur auf die Ruhegeld-Zahlung für den Monat Januar 2023 geklagt. Das Gericht habe deshalb nur über die beantragte Zahlung entscheiden können. Sollte Schlesinger weitere Ruhegeldzahlungen vom RBB einfordern wollen, müsse sie erneut Klage einreichen.

In Sachen „Digitales Medienhaus“, in dem die Widerklage erst kürzlich erhoben worden sei, so das Landgericht, sei die Klage abgetrennt worden, sie werde in einem getrennten Verfahren behandelt.

Schlesinger fordert die monatliche Zahlung in einem Zivilverfahren. Der Sender hatte in einer Widerklage von der Ex-Intendantin Schadenersatz wegen ihrer als unzulänglich kritisierten Amtsführung gefordert. Das von ihr betriebene Bauprojekt „Digitales Medienhaus“ war nach ihrer Kündigung wegen Unbezahlbarkeit gestoppt worden.

Externe Inhalte aktivieren

Vorsitzender Richter: RBB hat „einen schlechten Vertrag geschlossen“

Im Januar hatte das Landgericht Berlin die Parteien aufgefordert, in einem Güterichterverfahren nach einer Einigung zu suchen. Der Vorsitzende Richter Thomas Markfort deutete damals schon an, dass Schlesingers Chancen gut stünden. Der RBB habe „einen schlechten Vertrag geschlossen“, sagte Markfort. Das bedeute aber nicht, dass dieser sittenwidrig sei, wie der RBB es darlege. Die Schadenersatzforderung des RBB könne jedoch in Teilen berechtigt sein. Der Einigungsversuch schlug fehl, die Vorstellungen der Streitparteien lägen zu weit auseinander, teilte der RBB seinerzeit mit.

Gegen Schlesinger, ihren Ehemann und den früheren RBB-Verwaltungsratsvorsitzenden Wolf-Dieter Wolf laufen weiter strafrechtliche Ermittlungen. Nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft Berlin sind diese weiterhin nicht abgeschlossen. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Insgesamt schlugen die umstrittenen Ruhegeldzahlungen für einstige Spitzenleute beim RBB im Jahr 2024 mit 2,6 Millionen Euro zu Buche. Die Anwaltskosten für Rechtsstreitigkeiten mit früheren Chefs beliefen sich für den RBB nach Angaben der Berliner Senatskanzlei zuletzt auf rund 818.000 Euro.

Schreibe einen Kommentar